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Aktuelle Förderprogramme

Finden Sie interessante Ausschreibungen, Fördermöglichkeiten und Bekanntmachungen

Förderprogramme aus dem Bereich Agrarlandschaft, Bestäuberinsekten, Bienenschutz

Bekanntmachung über die Durchführung von Praxis-Forschungsnetzwerken für die „Weiterentwicklung resilienter Produktionssysteme im ökologischen Landbau“

Die Geschäftsstelle BÖL in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Interessierte für Aufbau und Durchführung von Praxis-Forschungsnetzwerken in Verbindung mit gezielten Wissenstransfermaßnahmen zur Untersuchung und Steigerung der Resilienz von Produktionssystemen im Öko-Landbau. Das Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung von regionalen Strategien zur Steigerung der Resilienz ökologischer landwirtschaftlicher Produktionssysteme. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Erträge sowie die Betriebseinkommen langfristig gewährleistet sind. Darüber hinaus sollen die vielfältigen Ökosystemleistungen des Agrarsystems gesichert beziehungsweise weiter ausgebaut werden. Zielkonflikte müssen adressiert werden. Die Vorhaben können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden und sollen voraussichtlich ab Anfang 2025 starten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können bis zum 23. April 2024 eingereicht werden.


 

BMBF – Bekanntmachung "Föderung der Agroecology in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft

  • Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zur

    • Erhöhung der Resilienz von Agrarökosystemen,

    • Schließung von Nährstoff- und Energieströmen,

    • Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung sowie

    • Förderung der Agrarbiodiversität

  • Beteiligung ausländischer Verbundpartner: mindestens 3 Partner aus mindestens 3 der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer

  • Laufzeit: 24 bis maximal 36 Monaten

  • maximale deutsche Fördersumme ist 700 000 Euro pro Verbund, jedoch maximal 500 000 Euro pro Antragsteller. Wenn ein deutscher Partner den transnationalen Verbund koordiniert, ist die maximale deutsche Fördersumme 800 000 Euro pro Verbund, jedoch maximal 600 000 Euro pro Antragsteller

  • Antragsberechtigt: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Unternehmen/KMUs

  • 3-stufiges Verfahren:

    • 1. Stufe: Einreichung der Ideenskizze (Pre proposal): Die Einreichungsfrist ist der 26. April 2024 (14 Uhr MESZ).

    • 2. Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Full proposal): Die Einreichungsfrist ist der 19. September 2024 (14 Uhr MESZ).

    • 3. Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.


Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung

  • Übergreifende Themen

  • Umweltgerechter Pflanzenbau

  • Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme

  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz


Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtline tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)

Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.





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