Finden Sie interessante Ausschreibungen, Fördermöglichkeiten und Bekanntmachungen

Länderübergreifende Qualifizierung für die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft
Länderübergreifende Qualifizierung für die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verfolgt die Einführung eines länderübergreifenden Qualifizierungsprogramms für die Biodiversitätsberatung in der Landwirtschaft. Hierdurch sollen Kompetenzen im Bereich der landwirtschaftlichen Praxis, Agrar-Umwelt-Förderung, Ökologie, des Klima- und Ressourcenschutzes sowie von Kommunikationsmethoden vermittelt werden, um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen. Die pilothafte Erprobung und Evaluierung des Programms soll ab 2024 in Form eines freien Bildungsangebotes sukzessive in ausgewählten Pilot-Bundesländern/ Regionen umgesetzt werden.
Zur Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung dieser Pilotierungsphase sucht das BfN über drei Jahre hinweg operative Unterstützung. Abgabefrist für Angebote: 16.10.2023, 12:00 Uhr.
Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im 1. Call des Innovationsprogrammes für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ökologische Innovationen. Beantragt werden können Projekte, welche auf Neuerungen im Bereich Klima- und Umweltschutz bzw. Ökologie abzielen, und marktorientierte Innovationen entwickeln. Deadline für Anträge ist der 08.11.2023 um 15 Uhr. Teilnahmeanträge sind unter www.bmwk.de/igp verfügbar.
Anträge, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten, kommen in die
Jurybewertung. Die Antragstellenden können zur Vorstellung ihres Projekts im Pitch,
voraussichtlich zwischen Mitte Februar und Ende März 2024, eingeladen werden. Dies
wird insbesondere jene Teilnahmeanträge betreffen können, die bei der Jurybewertung im Mittelfeld des Rankings platziert sind. Zu stärkeren bzw. schwächeren Teilnahmeanträgen ist kein Pitch vorgesehen. Die Festlegung des genauen Termins bzw. Zeitpunkts und Orts des Pitches erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird vom Projektträger kommuniziert.
Antragsteller, deren Teilnahmeanträge gem. den Voraussetzungen der IGP-Richtlinie
überzeugen konnten, werden zur Vollantragsstellung aufgefordert. Nach dieser
Aufforderung sollte der Vollantrag innerhalb von acht Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes zu nutzen.
Quelle: BMWK
BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft
Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)
Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.
Eröffnung 7. Projektaufruf EIP Agri Niedersachsen
Ziel der Fördermaßnahme EIP Agri ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen. Bis zum 5. Oktober 2023 können Projektskizzen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Bewilligungsbehörde eingereicht werden.