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Aktuelle Förderprogramme

Finden Sie interessante Ausschreibungen, Fördermöglichkeiten und Bekanntmachungen

Förderprogramme aus dem Bereich Agrarlandschaft, Bestäuberinsekten, Bienenschutz
 

Das EU-LIFE-Programm (2021-2027) unterstützt seit über 30 Jahren wegweisende Projekte, die zur Erreichung der Naturschutz- und Biodiversitätsziele der Europäischen Union beitragen, die Umweltqualität bewahren und verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt eindämmen und umkehren. Als Bindeglied zwischen Forschung und Praxis ermöglicht LIFE die Entwicklung, Erprobung und Demonstration neuer Technologien und Methoden, die zu diesen Zielen beitragen. Die neuen Förderaufrufe u.a. zu Naturschutz und Biodiversität werden im Frühjahr 2025 veröffentlicht.


 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.


Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung

  • Übergreifende Themen

  • Umweltgerechter Pflanzenbau

  • Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme

  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz


Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

BMEL – Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Der ökologische Landbau ist gekennzeichnet durch seinen systemorientierten Ansatz einer besonders ressourcenschonenden, umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsform und trägt damit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung in besonderem Maße Rechnung. Die nachhaltigen Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und ressourcenschonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger ökologischer Agrarprodukte. Daran schließt sich die ökologische Lebensmittelwirtschaft an, die die ökologischen Rohstoffe zu hochwertigen Produkten verarbeitet. Diese trägt in besonderem Maße zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus bei und ist Innovationstreiber für ein nachhaltiges Wirtschaften. Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gefördert werden. Zudem kann eine Förderung von Status-quo-Analysen sowie Meta-Studien zur Erreichung der Ziele erfolgen. Im Bereich der ökologischen Tierhaltung werden Projekte gefördert, die die allgemeine Weiterentwicklung der Produktionssysteme aller Produktionsrichtungen der ökologischen Tierhaltung (Wiederkäuer, kleine Wiederkäuer, Geflügel, Schweine, Bienen, Aquakultur, sonstige Tierarten) entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Themenbereiche mit detaillierten Vorgaben, zu denen Skizzen eingereicht werden können, werden grundsätzlich über Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtline tritt mit Ablauf des 30. Juni 2030 außer Kraft.


 

Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EB)

Das Land Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Hansestadt Hamburg setzen die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds fort. Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und –resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern.





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